RECHT - Kein Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung

Im März 2016 hat das OLG Köln entschieden, dass ein Kontaktformular auf der Website ohne Datenschutzerklärung unzulässig ist. Bezüglich des Kontaktformulars auf der Homepage können Unternehmen vieles falsch machen. Nicht nur, dass eine Hinweispflicht mit Aufklärung über das Widerspruchsrecht was die darüber erhobenen Daten betrifft, besteht. Es muss darüber hinaus auch verschlüsselt sein. Ist es das nicht, blühen der Firma unter Umständen hohe Bußgelder ...

Quelle: computerwoche.de

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